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Juli 2019

Auf Privatstraße 0.75 Promille – Lenker trotzdem abgestraft

„Bei einem Essen habe ich nur Weinschorle getrunken und mich nicht beeinträchtigt gefühlt. Deshalb bin ich mit meinem Auto auch nach Hause gefahren“, rechtfertigte sich ein Autofahrer in München vor dem Amtsrichter. Der Mann ist von einer öffentlichen Straße spätnachts mit seinem Fahrzeug auf eine Privatstraße gefahren, wo er prompt in eine Polizeikontrolle geriet. Nach einer Atemkontrolle wurde bei ihm auf der Polizeiwache festgestellt, dass er einen Promillewert von 0.75 Promille Alkohol hatte. Dennoch war für den Münchner klar, dass dieser Wert ohne Folgen bleiben wird, da er ja auf einer Privatstraße von den Beamten angehalten wurde.
Ein Irrtum, wie sich beim anschließenden Verfahren gegen ihn herausstellte. Denn das Handeln der Polizisten sei korrekt gewesen, da der Mann ja zuvor auf einer öffentlichen Straße mit seinem Auto gefahren ist, stellte der Amtsrichter fest. Er verhängte eine Geldbuße von 500 Euro und kassierte den Führerschein des Lenkers für einen Monat ein.