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Dezember 2015

Bayern: „Idiotentest“ für alle Promillesünder

Das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat klar entschieden: „Nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis (…), die auf einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss beruht, ist im Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der bei der Verkehrsteilnahme vorgelegenen Blutalkoholkonzentration die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen.“ Dies gilt auch dann, wenn dem Fahrer weniger als 1,6 Promille Alkohol nachgewiesen wurden. Im Klartext heißt das, dass jeder Autofahrer, dem wegen Trunkenheit am Steuer die Fahrerlaubnis, sprich Führerschein, entzogen wurde, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren muss.
Dem Urteil ging die Klage einer Autofahrerin voraus, die vor Gericht gezogen war, weil sie zum sogenannten „Idiotentest“ verdonnert wurde, obwohl sie „nur“ 1,28 Promille intus hatte. Mit der oben zitierten Begründung wies der bayerische VGH die Klage ab. Bayern ist nun nach Baden-Württemberg das zweite deutsche Bundesland, das nun gegen Alkohol am Steuer strenger vorgeht. In den übrigen Bundesländer gilt nach wie vor die 1,6 Promille-Grenze.

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