Bitte beweisen Sie, dass Sie ein Mensch sind !

Liebes Alk-Info-Team,

ich heiße Krista und habe ein Problem mit jemandem den ich sehr gut kenne. Ihm wurde im April 2012 für vier Wochen der Führerschein entzogen und er war bei der Nachschulung. Jetzt muß er jedes Jahr im März (fünf Jahre lang) eine Haaranalyse machen lassen. Er trinkt nach wie vor, jedoch nur ab und zu ein Bier. Nicht wenn er mit dem Auto fährt! Am Verkehrsamt hat ihm die Referentin gesagt, er darf gar nichts mehr trinken, weil er Psychopharmaka nehmen muss. Ein Bekannter, auch Betroffener sagt, er trinkt drei Monate vor der Analyse nichts und das wäre o.k. Eine Ärztin vom Psychosozialen Dienst sagt, dass er ab und zu ein Bier trinken darf. Wer kann mir bitte konkret sagen was richtig ist.

Liebe Krista,

aus vielen Erfahrungswerten weiß man, dass sich Alkohol und Psychopharmaka sehr schlecht vertragen. Der Alkohol kann die Wirkung des Medikaments sowohl verstärken als auch herabsetzen, je nachdem (siehe auch „Alkohol und Medikamente – gute Nacht…“). Außerdem ist bei einer längeren gleichzeitigen Einnahme die Gefahr einer Abhängigkeit sehr groß. Und ein Entzug von Alkohol und Tabletten ist sehr schwer und dauert viel länger als „nur“ vom Alkohol. Nichts gegen ein Bier am Tag, aber Ihr Bekannter sollte auf der Hut sein und seinen Alkoholkonsum aufmerksam beobachten.
Weiters sollte er überlegen, ob die Abnahme des Führerscheins nicht ein Alarmsignal war, dass er bereits in eine, wenn auch noch geringe, Abhängigkeit geraten ist. Wenn dem so ist, sollte er meiner Meinung nach ganz auf den Alkohol verzichten. Denn jetzt, wo er anscheinend noch nicht regelmäßig so viel trinkt wäre es leichter für ihn, sich vom Alkohol zu verabschieden als dann, wenn ihn die Sucht voll im Griff hat. Ist man erst einmal alkoholkrank, dauert es in der Regel viele Jahre, bis man seine Sucht richtig erkennt und trocken werden kann - wenn überhaupt! Denn nur 8 bis 10 Prozent aller Alkoholiker schaffen es laut einer Untersuchung, ein Leben ganz ohne ihren „Stoff“ zu führen.
Vielleicht sollte Ihr Bekannter einmal eine Beratungsstelle oder eine Selbsthilfegruppe (Anonyme Alkoholiker, Blaues Kreuz) aufsuchen.