April 2015

Schweiz: Komatriner werden zur Kasse gebeten

Mit 13 zu 11 Stimmen und einer Enthaltung hat die Gesundheitskommission im Schweizer Nationalrat einen Gesetzesentwurf eingebracht, wonach Komatrinker, die zur Behandlung in ein Spital eingewiesen werden oder in einer Ausnüchterungszelle landen, die dafür anfallenden Kosten selbst bezahlen müssen. Der Gesetzesentwurf geht auf eine parlamentarischen Initiative des Zürcher SVP-Nationalrats Toni Bortoluzzi zurück. Es sind jedoch Ausnahmen vorgesehen: Wer glaubhaft nachweisen kann, dass er für seine Alkoholisierung keine Schuld trägt muss ebenso wenig zahlen wie chronische Alkoholkranke.
Nach Ansicht der Schweizer Suchtverbände würde ein solches Gesetz dazu führen, dass einzelne Personen aus Kostengründen nicht mehr in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Denn eine Überdosisbehandlung ist vor allem für Jugendliche teuer, sie kostet durchschnittlich 1600 Franken, das sind umgerechnet etwa 1547 Euro.