Juli 2015

Schweiz: Komasäufer werden nicht zur Kasse gebeten

Medizinische Behandlungen als Folge von übermäßigem Alkoholkonsum seien grundsätzlich selbst verschuldet, ist die Gesundheitskommission beider Räte in der Schweiz der Ansicht und brachte einen Vorschlag im Parlament ein, wonach Menschen, die aufgrund ihrer Alkoholisierung in einem Spital landen, die Behandlungskosten selbst zahlen müssen. Jetzt hat der Bundesrat im Parlament diesen Vorschlag abgelehnt. In einer Stellungnahme wurde zwar zugegeben, „dass im Umgang mit Alkoholmissbrauch Probleme bestehen“, aber eine solche Maßnahme wäre mit dem Verfassungsgrundsatz der Rechtsgleichheit schwer vereinbar. Außerdem, so der Bundesrat in seiner Erklärung weiter, seien weder die Wirksamkeit erwiesen, noch seien die finanziellen Auswirkungen geklärt. Weiter befürchtet der Bundesrat, dass sich insbesondere Jugendliche und Personen aus bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen spät oder gar nicht in Behandlung begeben könnten, wenn sie die Behandlungskosten selber tragen müssten.

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